Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Bildungsmaßnahmen
(Stand: Juni 2026)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmenden an Bildungsmaßnahmen des SV Instituts für digitale Karrieren, einer Marke der PBach3 UG (haftungsbeschränkt), Bergstraße 77, 10115 Berlin (nachfolgend „SV Institut" oder „wir"), und dem SV Institut selbst.
Die Angebote des SV Instituts richten sich insbesondere an:
- Personen mit einem Bildungsgutschein (BGS) oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder eines Jobcenters,
- Personen, die die Maßnahme aus eigenen Mitteln finanzieren (Selbstzahlende).
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Die jeweils aktuellen AGB sind auf der Website des SV Instituts unter www.svinstitut.com abrufbar, können gespeichert und ausgedruckt werden.
2. Vertragsgegenstand
Das SV Institut bietet AZAV-zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digital Sales und digitaler Berufskompetenzen an. Die Maßnahmen umfassen insbesondere Onlineunterricht in virtuellen Lernräumen, Selbstlernphasen, Projekttage sowie berufspraktische Übungen und die Nutzung der bereitgestellten Lernmaterialien. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Teilnahmevertrag. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Fahrt werden nicht übernommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2.1 Vertragsabschluss
Interessierte Personen können sich beim SV Institut über verfügbare Maßnahmen informieren. Nach Prüfung der Unterlagen und Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen erhält die interessierte Person ein verbindliches Angebot in Form eines von uns unterzeichneten Teilnahmevertrags – persönlich, postalisch oder per E-Mail.
Der Vertrag kommt zustande, wenn die interessierte Person das Angebot mittels eindeutiger Erklärung (z. B. per E-Mail) annimmt oder den Vertrag unterzeichnet zurücksendet.
Bei Förderung durch die BA oder ein Jobcenter ist die Vorlage des Bildungsgutscheins bzw. AVGS vor Maßnahmebeginn zwingend erforderlich. Änderungen der Kontaktdaten sind dem SV Institut unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2.2 Anmelde- und Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung setzt voraus, dass die teilnehmende Person die im jeweiligen Maßnahmeprofil ausgewiesenen Zugangsvoraussetzungen erfüllt (z. B. Grundkenntnisse im Umgang mit dem Computer, ausreichende Deutschkenntnisse). Das SV Institut behält sich vor, die Eignung anhand eingereichter Unterlagen, eines Beratungsgesprächs oder eines Einstiegstests zu prüfen.
2.3 Maßnahmeort und -format
Die Maßnahmen des SV Instituts finden als Onlineunterricht über virtuelle Lernräume statt. Die teilnehmende Person versichert, über einen geeigneten Arbeitsbereich sowie eine stabile Internetverbindung zu verfügen. Bei Förderung durch die BA oder ein Jobcenter ist die Zustimmung des Kostenträgers zum Onlineunterricht erforderlich, sofern nicht bereits im Bildungsgutschein ausgewiesen. Die Einholung dieser Zustimmung obliegt der teilnehmenden Person; sie informiert das SV Institut hierüber vor Maßnahmebeginn schriftlich.
2.4 Maßnahmeablauf und Curriculum
Die teilnehmende Person erhält zu Maßnahmebeginn einen Überblick über alle geplanten Unterrichtseinheiten und Lernziele. Das Curriculum dient als Orientierungsrahmen. Die Trainerinnen und Trainer können – je nach Lernstand der Gruppe – Themen zeitlich und inhaltlich anpassen, soweit dies dem Lernfortschritt dient. Die im Vertrag vereinbarten Unterrichtszeiten und die Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten (UE) bleiben davon unberührt.
2.5 Lernmittel und technische Ausstattung
Das SV Institut stellt kursbegleitende digitale Lernmaterialien bereit. Soweit für einzelne Lernanwendungen eine Registrierung bei Drittanbietern erforderlich ist, werden die Teilnehmenden vorab darüber informiert. Die Bereitstellung von Hardware durch das SV Institut erfolgt nur, sofern einzelvertraglich ausdrücklich vereinbart.
Vom SV Institut zur Verfügung gestellte technische Geräte sind spätestens eine Woche nach Maßnahmeende zurückzugeben. Davon abweichende Regelungen ergeben sich aus dem mit dem jeweiligen Teilnehmenden abgeschlossenen Weiterbildungsvertrag. Bei Nichterfüllung wird eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt. Erfolgt auch dann keine Rückgabe, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro verwirkt; ein darüber hinausgehender Schadensersatz bleibt vorbehalten. Der teilnehmenden Person ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2.6 Änderungen und Absagen
Das SV Institut behält sich vor:
- Maßnahmen bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl, in Fällen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemie, Stromausfall, Cyberangriffe, Streik) oder bei kurzfristigem Ausfall nicht ersetzbarer Trainerinnen und Trainer bis einen Werktag vor Kursstart zu verschieben oder abzusagen.
- Den Durchführungsort oder das Format während der Maßnahme zu ändern, soweit dies zumutbar ist.
- Inhaltliche oder zeitliche Anpassungen aufgrund technischer Aktualisierungen oder Trainerwechsels vorzunehmen.
Diese Änderungen berechtigen die teilnehmende Person nicht zur Minderung der vereinbarten Gebühren. Das SV Institut wird Änderungen und Absagen so früh wie möglich mitteilen und soweit möglich einen Ersatztermin anbieten.
3. Gebühren und Zahlungsmodalitäten
3.1 Vertragliche Gebühren
Die im Teilnahmevertrag festgelegten Gebühren sind zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen ohne gesonderte Aufforderung per Überweisung an das SV Institut zu entrichten. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung in gleichen monatlichen Raten.
3.2 Bankverbindung
PBach3 UG (haftungsbeschränkt)
GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE50430609671231677400
BIC: GENODEM1GLS
3.3 Förderfinanzierung über die Bundesagentur für Arbeit
Nimmt die teilnehmende Person die Maßnahme auf Grundlage eines Bildungsgutscheins oder AVGS in Anspruch, können Gebührenansprüche gegen den Kostenträger mit Zustimmung der teilnehmenden Person an das SV Institut abgetreten werden. In diesem Fall ist die teilnehmende Person in Höhe des abgetretenen Betrages von der Zahlungspflicht befreit.
Die teilnehmende Person ist verpflichtet, den Teilnahmevertrag unmittelbar nach Vertragsabschluss dem zuständigen Kostenträger vorzulegen und das SV Institut über alle Änderungen hinsichtlich der Förderbewilligung zu informieren. Werden Lehrgangsgebühren direkt an die teilnehmende Person ausgezahlt, sind diese unverzüglich an das SV Institut weiterzuleiten.
3.4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ergeht zunächst eine Mahnung. Erfolgt keine Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Mahnung, ist das SV Institut berechtigt, den Teilnahmevertrag außerordentlich zu kündigen. Für rückständige Beträge werden gesetzliche Verzugszinsen erhoben; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
4. Widerrufsrecht
Wenn Sie Verbraucherin oder Verbraucher sind und den Vertrag online, per E-Mail, postalisch oder telefonisch abgeschlossen haben, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
WiderrufsbelehrungSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (PBach3 UG (haftungsbeschränkt), Bergstraße 77, 10115 Berlin, E-Mail: legal@svinstitut.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, E-Mail) über Ihren Widerruf informieren. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstatten wir alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung, über dasselbe Zahlungsmittel zurück. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, haben Sie uns einen anteiligen Betrag für die bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.
Ende der Widerrufsbelehrung
5. Rücktritt und Kündigung
5.1 Rücktritt und Kündigung durch die teilnehmende Person
Rücktritte und Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail oder Brief). Das bloße Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung. Bei geförderten Maßnahmen ist vorab die Zustimmung des Kostenträgers einzuholen.
Ein Rücktritt ist bis 14 Kalendertage vor Maßnahmebeginn kostenfrei möglich. Bei Rücktritt innerhalb dieser 14 Tage behält das SV Institut sich vor, eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10 % der vereinbarten Gebühren zu erheben. Geförderte Anteile sind hiervon ausgenommen.
Während der Maßnahme ist eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende möglich. Selbstzahlende können mit einer Frist von 5 Kalendertagen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bereits fällige Gebühren werden im Falle einer Kündigung nicht zurückerstattet. Das SV Institut kann zusätzlich eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10 % der noch nicht fälligen Gebühren erheben. Der teilnehmenden Person ist der Nachweis gestattet, dass dem SV Institut kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Geförderte Anteile sind von der Verwaltungspauschale ausgenommen.
5.2 Ausschluss und Kündigung durch das SV Institut
Kündigungen durch das SV Institut bedürfen der Schriftform. Das SV Institut kann den Teilnahmevertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere:
- Wegfall der Förderzusage ohne alternative Finanzierung,
- Falschangaben bei der Anmeldung,
- schwerwiegender oder wiederholter Vertragsverstoß trotz Abmahnung,
- wiederholte nachhaltige Störung des Unterrichts trotz Abmahnung,
- Zahlungsverzug nach Maßgabe von Ziffer 3.4.
Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch das SV Institut werden bereits fällige Gebühren nicht zurückerstattet.
In Fällen höherer Gewalt oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl ist das SV Institut berechtigt, die Maßnahme abzusagen. Ansprüche der teilnehmenden Person über die gesetzlichen Rückgewähransprüche hinaus sind ausgeschlossen.
6. Datenschutz
Das SV Institut verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden ausschließlich zur Durchführung der Maßnahme, zur Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Pflichten sowie – bei geförderten Maßnahmen – zur Abrechnung gegenüber der BA oder dem Jobcenter (Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO).
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragsdurchführung notwendig (z. B. Meldungen an die Zertifizierungsstelle Certqua, Datenübermittlung an die BA im Rahmen der AZAV-Prüfpflichten). Eine Weitergabe zu Werbezwecken findet nicht statt.
Die vollständige Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 DSGVO ist auf unserer Website www.svinstitut.com abrufbar. Dort werden auch die Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) erläutert.
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO: PBach3 UG (haftungsbeschränkt), Bergstraße 77, 10115 Berlin, vertreten durch Geschäftsführer Pepo Bach.
7. Haftung
Das SV Institut haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das SV Institut für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Im Übrigen haftet das SV Institut bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt auch für Erfüllungsgehilfen.
Das SV Institut haftet bei Datenverlust nur in Höhe des Schadens, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch die teilnehmende Person entstanden wäre.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1 Urheberrecht
Die vom SV Institut bereitgestellten Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich für persönliche Lernzwecke genutzt werden. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Nutzung darüber hinaus ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des SV Instituts nicht gestattet. Bild- und Tonaufnahmen des Unterrichts sowie Screenshots dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung angefertigt werden.
8.2 Nutzungsrecht an bereitgestellter Software
Der teilnehmenden Person wird für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der bereitgestellten Lernsoftware und -plattformen eingeräumt. Die Nutzung ist auf den Unterrichtszweck beschränkt. Eine private oder gewerbliche Nutzung außerhalb der Maßnahme ist nicht gestattet. Bei missbräuchlicher Nutzung kann das Nutzungsrecht mit sofortiger Wirkung entzogen werden.
9. Technische Voraussetzungen und Internetnutzung
Die teilnehmende Person ist selbst verantwortlich für eine ausreichende und stabile Internetverbindung. Das SV Institut übernimmt keine Kosten für Internetverbindungen, Hardwareanschaffungen oder sonstige häusliche Einrichtungen, sofern nicht anders vereinbart.
Bereitgestellte Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
10. Unfallversicherungsschutz
Teilnehmende, die über die BA (SGB III) oder ein Jobcenter (SGB II) gefördert werden, sind in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) für die Dauer der Maßnahme unfallversichert. Unfälle sind dem SV Institut unverzüglich zu melden. Das SV Institut übernimmt keine Gewähr für den Umfang des Unfallversicherungsschutzes im Einzelfall.
11. Schlussbestimmungen
Auf alle Verträge zwischen Teilnehmenden und dem SV Institut findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen des Landes des gewöhnlichen Aufenthalts der teilnehmenden Person bleiben unberührt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.